Das Verfahren Sale- and- Lease- Back, zu Deutsch auch Rückmietverkauf genannt, bezeichnet eine Sonderform des Leasings.
Ein Unternehmen verkauft dabei Vermögenswerte des Anlagevermögens, wie Immobilien oder Maschinen, an einen Leasinggeber, um sie im Anschluss wieder zurück zu leasen.
Hauptgrund für das Sale- and- Lease- Back ist die Möglichkeit, kurzfristig Liquidität durch den Verkaufserlös freizusetzen.
Es gilt jedoch dabei zu beachten, dass die neu auftretenden monatlichen Belastungen (Leasing- Rate) durch das Umlaufvermögen über die vertragliche Laufzeit gedeckt werden müssen, da sich ansonsten negative Auswirkungen über das Umsatz- und Gewinnverhältnis, auf die Bonität und das Unternehmensrating auswirkt. Die kurzfristige Liquiditätserhöhung wäre demnach sehr teuer erkauft.
Insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe und KMU´s hat diese moderne Form der Liquiditäts- und Kapitalbeschaffung in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen.
Welche Anlagegüter kommen dafür in Frage?
- Neuangeschaffte Wirtschafts- oder Anlagegüter
- Generell kommen alle Wirtschafts- oder Anlagegüter hierfür in Frage, welche sich im Eigentum
des Unternehmens befindet.
- Immobilien
- Maschinen
- Fuhrpark
- Patente
Dabei spielt eine vollständige bzw. nicht vollständige Abschreibung des Anlagegutes eine unerhebliche Rolle.
Zu der weiteren Nutzung des Anlagegutes gewinnt das Unternehmen Liquidität, ohne dabei zusätzliche Sicherheiten stellen zu müssen, die Bonität bleibt gewahrt. Zudem bringt diese Form steuerliche Vorteile (Vorsteuerabzug) sowie eine Absenkung des Gewinns durch Ansatz der Leasingraten.
Gern beraten wir Sie auch hinsichtlich einer (Re)finanzierungstrategie in diesem Zusammenhang.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für dieses Finanzinstrument ist Herr Michael Fischer.
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